
AW: Haftung für Foreninhalt
im bezug der Frage, natürlich nach kenntnisnahme,an den Betreiber muß der Beitrag gelöscht werden.
wenn es sich um Rechtswidriges handelt.
dazu der Betreiber wegen Serverprobst nicht erreichbar ist, gibt es noch das alte Telefon,wenn dies so wichtig ist.
Ein Anwalt schaltet man ein,wenn alles andere daneben geht.
zuerst müssen Sie den Anwalt bezahlen, bevor dieser diese kosten weiter reicht, wenn Sie die/der geschädigte sind.
Daten von einem Forenmitglied, kann nur über den Staatsanwalt eingeholt werden,selbst bekommt dieser Anwalt dies nicht.
[COLOR="DarkRed"]sind meine Rechtsansichten [/COLOR]

Zitat von
irauth
Hallo,
Ich hätte eine Frage bezüglich der Rechtslage bei den Inhalten von Forenpostings. Ich habe gelesen, dass ein Foenbetreiber (A) so schnell wie möglich (innerhalb von 24 Std.) rechtswidrige Inhalte nach in Kenntnisname des Sachverhalts aus dem Forum löschen muss. Wenn sich nun ein Nutzer (B) durch eine Äußerung denunziert fühlt kann er ja in diesem Fall den Forenbetreiber per Email darauf hinweisen und dieser sollte den Beitrag löschen. Angenommen, dieser wäre wegen Serverproblemen nicht per Email erreichbar, und A müsste erst einen Anwalt einschalten der einen Brief schickt, woraufhin der Beitrag unverzüglich aus dem Forum entfernt wird.
Müsste dann A oder B in diesem Fall die Kosten für den Anwalt zahlen.
Wie sieht es mit der Rechtslage im Bezug auf Forenbeiträgen aus? Sind Forenbetreiber verpflichtet die Identität von Forenmitgliedern auf die Aufforderung eines Anwalts hin (ohne gerichtlichen Beschluss) preis zu geben?
Wie ist die Rechtslage?