
AW: Onlineaccount verkauft, Anzeige gegen Käufer?
Für sowas bedarf einer Anspruchsgrundlage. Zum Beispiel eines Kaufvertrags. Da man als Verkäufer jedoch verpflichtet ist, das Eigentum am Kaufgegenstand zu verschaffen, hat der Verkäufer nicht erfüllt. Er hat somit keine Grundlage.
Abgesehen davon, er wird es nie können, womit rechtlich kein Vertrag zustande gekommen ist. Heißt: Der Verkäufer hat keine Chance, sein Geld rechtlich einzufordern - und wenn er Pech hat, wird er noch vom Game-Betreiber "zur Kasse gebeten", weil er gegen das die Regeln verstoßen hat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.