
AW: Selbst erstellte Daten
Nur weil etwas kostenlos ist, ändert das noch nichts an möglichen Urheberrechtsverletzungen. In Tauschbörsen ist auch alles kostenlos, trotzdem ist es verboten.
Auch das "selbst erstellt" muss noch nichts heißen. Woher will man wirklich wissen das ein Dritter mit seiner Datei keine Rechte verletzt? Er kann z.B. ein urheberrechtlich geschütztes Buch einscannen/abtippen und die PDF selbst erstellen und hochladen. Das er hierbau Urheberrechte verletzen könnte, dürfte wohl jedem klar sein.
Wenn man etwas anbietet, bzw. Dritten dies ermöglicht, sollte man sich absichern das der Inhalt von den Dateien nicht urheberrechtlich geschützt ist, bzw. wenn, das eine Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt, bzw. es der Urheber selbst ist der die Datei dort hochläd/anbietet oder es die Lizenz erlaubt.
Pauschal von irgendetwas ausgehen sollte man dabei nicht.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung