Hallo zusammen,
ich bin mir jetzt nicht sicher (aufgrund der Foren regeln), ob ich den Namen nennen kann, oder ob es dann zu spezifisch ist. Aber Ebay wird ja auch gennant?!...... Wie es auch aussieht sind schon Forenthemen dazu wo anders geschlossen worden. Also verzichte ich auf den Namen hier. Es geht auf alle Fälle um Auktionen, rund um's Thema Liebe oder auch "Love"....
Sachverhalt:
- Jemand meldet sich im März 2005 auf der Site an und es stand in den AGBs, dass es kostenlos ist, sie sich aber vorbehalten irgendwann mal vielleicht einen Mitgliedsgebühr zu verlangen.
- Nach einer Auktion damals macht der User dort nichts mehr
- Am 31.07.2008 bekommt er per Mail eine Rechnung von 99,-- Mitgliedsbeitrag
- Die AGBs wurden zwischenzeitlich geändert und laut lo....buy hätte bei einem Login jedes Mitglied diese neuen AGBs per Checkbox bestätigt.
- Es gibt eine Menge betroffene User, welche übereinstimmend nichts von so eine Checkbox wissen.
- Schriftlicher Wiederspruch zur Rechnung (per Mail, per Fax und per Einschreiben) mit den Hinweisen
- Darauf bekommt der USER per Mail die Bestätigung der Kündigung der Mitgliedschaft und erfährt, das diese zu 2009 gekündigt wird (=> 2x 99 Euro Mitgliedsbeitrag)– Als USER am 28.03.2005 Mitglied wurde (lt. ihrer eigenen Website) war in den AGBs
folgendes zu lesen: „Die Mitgliedschaft bei [WEBSITE] ist zur Zeit noch kostenlos....“
– Zu keiner Zeit war USER willens, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ein zu gehen
– USER möchte von ihnen Auskunft haben, wann ER die geänderten AGBs akzeptiert
haben soll (dies bitte mit genauer Angabe zur Zeit, Datum, und falls auf einer Site
die IP-Adresse mit welcher eine Aktion ausgeführt wurde um die Richtigkeit zu
überprüfen zu können)
– Wann USER von einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft informiert worden sein soll und
diese rechtskräftig akzeptiert haben soll (bitte mit genauem Datum, Uhrzeit und
gegebenenfalls IP-Adresse)
– Des weiteren kündigt USER hiermit die Mitgliedschaft sofort und fordere Sie auf IHN einen Auszug SEINES Logins zukommen zu lassen (Datum, Uhrzeit und IPAdressen), sowie alle weiteren Daten die über USER, bzw. Account
gespeichert wurden (§26 DSG)
– Entziehet USER hiermit fristlos die Einzugsermächtigung
Falls Sie den Punkten nicht nachkommen können oder wollen und USER vor allem nicht einen Nachweis liefern können, wann USER eine kostenpflichtige Mitgliedschaft eingegangen sein soll (dies wie bereits gesagt mit einem genauen Nachweis der Uhrzeit, des Datums und der IP-Adresse) wird USER seinen Anwalt mit der Überprüfung des Vorgehens beauftragen. Bis dahin ist USER auch nicht bereit irgendeinen Beitrag zu leisten.
- Kein weiteres eingehen auf die sonstigen Punkt des Schreibens
- 8 Tage später (bzw. 15 Tage nach "Rechnung" eine Mahnung wieder per Mail mit 10 Euro Bearbeitungsgebühr und 3 Euro Mahngebühr.
Wie sollte sich ein User nun verhalten? Gar nichts machen und abwarten?
Muss man der Mahnung wiedersprechen und ist die Kommunikation diesbezüglich per Mail zulässig?
Oder kann der User erstmal abwarten und auf die Beiweise warten?
Danke,
mickna