
AW: Keine 1. Mahnung erhalten?
Ich gehe davon aus, dass ein allgemeingültiger, nicht konkreter Fall diskutiert werden soll. Hierzu meine Antwort als Laie:
Liegt eine Rechnugn vor? Wenn ja, steht dort explizit drauf, dass nach 30 Tagen oder bei Verstreichenlassen des Zahlungsziel der Käufer automatisch in Verzug gerät?
Ansonsten - so der BGH - gerät der Käufer erst durch Erhalt einer Mahnung in Verzug: [url]http://www.schutt-waetke.de/recht_178.htm[/url]
Die Zustellung der ersten Mahnung muss im Zweifelsfall vom Verkäufer bewiesen werden. Mahnungen per Mail sind aufgrund der regelmäßig nicht gegebenen Nachweisbarkeit hiefür keine gute Möglichkeit.
Ich hoffe, ich konnte helfen.La