
Re: Rückgaberecht für Küchengeräte

Zitat von
TOE
Ich habe bereits in mehreren Foren, Suchmaschinen und Rechtsseiten nachgeschaut. Leider finde ich nirgendwo einen Hinweis, ob ein Kunde auch ein zweiwöchiges Rückgaberecht bei z.B. einer Kaffeemaschine oder Saftpresse hat die bereits benutzt wurde.
Im Einzelhandel sind solche Artikel oder auch Leibwäsche vom Umtausch ausgeschlossen. Wie sieht es denn dann im Internet aus?
Für Informationen oder Hinweise auf bereits geschriebene Artikel über das Thema oder Präzedenzfälle bei Rechtstreiten wäre ich dankbar!
Falls der Artikel unter das Fernabsatzgesetz fällt, haben Sie das Umtauschrecht, sonst nicht.
Handelt es sich um eine "Privatauktion", so gilt meines Wissens dieses
Gesetz nicht, wohl aber wenn es sich um einen kommerziellen Anbieter
handelt.
Ob das Gesetz überhaupt bei eBay gilt, ist umstritten (es gibt widersprüchliche Gerichtsurteile!) Aber derzeit wird wohl (auf der
Hauptseite von e-recht24.de hab ich das grad selbst gelesen
)
das Gesetz diesbzgl. geprüft.
Ich hoffe sehr, dass es dann endgültig als "Auktion" gilt, der derzeitige
Zustand ist nämlich untragbar, da kann ein Höchstbieter die Ware
ohne Angabe von Gründen zurücksenden, nachdem er so hoch geboten hat, daß keiner der unterlegenen Bieter ("Angebot an unterlegene Bieter"
kann man nur zum zuletzt gebotenen Preis dieser Person machen)
mehr interessiert ist. Ein echtes Problem für Händler auf eBay. Es geht
hier ja nicht um den Umtausch bei Defekt oder bei nicht-Übereinstimmung
mit Anzeige, sondern "ohne Angabe von Gründen".
Steffen