
AW: Screenshot aus Online-Rollenspiel - eigene schöpferische Leistung?
1. Bei Online-Rollenspielen ist es ja so, dass man sein Alter Ego selbst „kreiert“. Somit liefern einem die Spieleentwickler ja nur ein Werkzeug, mit dem man dann nach der eigenen Phantasie einen Charakter erstellen kann. Handelt es sich bei dem Kreieren eines Charakters dann nicht um eine „eigene schöpferische Leistung“? Ich würde es gerne mit Bildbearbeitungsprogrammen vergleichen. Da hat man auch ein Werkzeug mit dem man Bilder erstellen kann. Das Urheberrecht an den Werken hat man aber selbst, nicht der Programmentwickler.
Ich würde sagen nein. Eine eigene schöpferische Leistung wäre aus meiner Sicht dann erbracht, wenn man die Figur selbst in einem 3D Programm wie 3D Max o.ä. vollständig selbst erstellt hätte. Bei einem Char-Generator eines Online-Spiels, nutzt man meist lediglich vorhandene Möglichkeiten. Man gibt einem vorgegebenen "Torso" meist nur ein Aussehen durch verschieben von Reglern die entsprechend Polygone beeinflussen, ein Gesicht also dicklich oder schmal wirken lassen. Dann fügt man meist vorhandene Kleidungsstücke o.ä. hinzu, die man evtl. noch farblich etwas selbst gestalten kann.
Nur weil man es selbst gestaltet hat, sehe ich da noch kein eigenes Urheberrecht. Denn das hin und herschieben von Reglern und das anschließende Ausstatten würde ich nicht als individuelle geistige Leistung sehen, somit auch keine besondere Schöpfungshöhe. Denn das Ergebniss hätte jeder produzieren können, eine besondere Fähigkeit ist dazu nicht von nöten.
Ein Vergleich mit einem Grafikprogramm würde ich hier deshalb schon nicht ziehen, da man dort von Null anfängt und alles selbst gestaltet. Hierzu bedarf es besondere Fähigkeiten und Kenntnisse. Bei einem Char-Programm eines Online-Spiels nicht. Somit würde ich schon aus diesem Grund ein Urheberrecht verneinen, schon um den Wert des Urheberrechtes nicht zu entwerten.
Auch würden sich bei einem Urheberrecht am Char gewisse Probleme ergeben. Denn ohne Zustimmung des Urhebers, dürfte der Char z.B. nicht vervielfältigt werden. Das muss er aber, ansonsten könnte er auf den Monitoren der Mitspieler ja nicht dargestellt werden....
Außerdem würde ich die Frage nach dem Urheberrecht auch in Frage mit den Nutzungsbestimmungen sehen. Meist behalten sich die Betreiber jegliche Eigentumsrechte an Gegenständen u.ä. vor, der Spieler hat nur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht erworben. Hierbei stellt sich auch die Frage ob dieses Nutzungsrecht nicht auch auf den Char anzuwenden ist.
2. Wenn man Screenshots von Charakteren macht, die ja von anderen Spielern kreiert wurden, kann man das doch mit der Tätigkeit eines Fotographen vergleichen, oder nicht? Man bewegt sich zwar in einer von den Spieleentwicklern programmierten Welt aber Dinge wie z.B. die „Bildkomposition“ oder die Darstellungsart der Charaktere ist doch dem „Fotographen“ überlassen. Selbst „Lichtverhältnisse“ kann man ggf. über Grafikkarteneinstellungen selbst festlegen.
Klar ist, dass man unter keinen Umständen einen von den Spieleentwicklern selbst erstellten Charakter „abfotografieren“ darf, da dieser Charakter mit Sicherheit Urheberrechtlich geschützt ist. Ähnlich könnte es sich auch bei bestimmten Gebäuden innerhalb des Spiels verhalten.
Auch hier würde ich keinen Vergleich ziehen. Das Erstellen eines Screenshots ist wohl kaum identisch mit dem Bild eines Fotografen. Zumal es hierzu weder Fähigkeiten oder Kenntnisse bedarf. Einfach auf die Druck-Taste zu tippen, ist wohl kaum eine Herausforderung. Das man hier Beleuchtung und ähnliche Aspekte derart beeinflussen kann, sei mal dahingestellt. Ein Screenshot ist ein Screenshot. Zumal könnte man hier dann auch die Umgebung als Eigentum des Herstellers betrachten, auch hier könnte es dann bei einer gewerblichen Verwertung evtl. Probleme geben. Ich würde von daher Abstand nehmen hier ein Urheberrecht zu deklarieren.
Denn eigentlich hat man auf dem Bild selbst nichts wirklich selbst erstellt, es ist eine von Dritten geschaffene Welt, auf der selbst mögliche Rechte liegen. Ein Naturfotograf hingegen macht sich dagegen schon Gedanken über das Motiv, arrangiert es ggf. oder nimmt einen gewissen Aufwand in Kauf. (Weg zum Motiv, Zeit, Kosten usw.)
Was nun als "professionel" anzusehen ist, dürfte wohl auch fraglich sein. Auch die nachträgliche Bearbeitung in Photoshop o.ä. ändert meiner Ansicht auch nichts an der problematik mit den Rechten des Herstellers.
Das es meiner Ansicht kein Urheberrecht auf die Chars gibt, ist auch das Abfotografieren von diesen kein Thema. Da es hier wohl auch kaum ein Recht am eigenen Bild geben dürfte, sind hier meiner Meinung keine Probleme zu sehen.
Anders würde ich es bei Machinima sehen. Die bekannten Filmchen könnten durchaus Urheberrecht genießen. Problem ist nur die Kollision mit den Rechten des Herstellers. Denn Figuren, Programm, Bilder usw. sind selbst urheberrechtlich geschützt. Man könnte es somit notfalls als eine Bearbeitung sehen. Wobei auch diese einer Zustimmung bedarf.
Selbst die Veröffentlichung auf Youtube gilt schon nicht mehr als privat. Wird aber meist von den Herstellern geduldet um eine aktive Community zu erreichen.
und dürfte man Screenshots des eigenen Charakters dann nicht auch „vermarkten“?
DAS, sollte man grundsätzlich unterlassen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung