
AW: Bildrechtsfrage bei lediglich teilweiser Nutzung
Ob ich nun das ganze Bild verwende oder nur einen Teil davon, macht doch keinen Unterschied. Denn ansonsten müsste man sich fragen, wann ein Teil noch urheberrechtlich relevant ist oder nicht. Also ich würde hier durchaus eine Urheberrechtsverletzung sehen. Ferner evtl. auch gar eine Entstellung eines Werkes, da es in seiner Gesamtheit "verletzt" wurde, ebenso wie eine Bearbeitung, schließlich kann man die Nase der Mona Lisa als Einzelpart ggf. auch als Kunstwerk sehen, die jedoch zu diesem Zweck einzeln hervorgehoben werden soll und unter neuer Beleuchtung/Umgebung ein neues Werk darstellen könnte. Somit eine Bearbeitung wäre. (Vorausgesetzt die Mona Lisa wäre noch urheberrechtlich relevant
)
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung