
AW: OnlineSpiel und Rechtslage
Erstmal allgemein zur Frage des Wegnehmens: Die Frage ist doch, hat man überhaupt ein Eigentum an den virtuellen Gegenständen. Aus meiner Sicht nein. Denn meist haben die Betreiber in ihren AGB ausdrücklich darauf hingewiesen, das alles im Eigentum des Betreibers bleibt und dem Spieler nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt wird. Deshalb ist in der Regel auch der Handel über eBay u.ä. mit entsprechenden Gegenständen verboten. Denn was man nicht hat, kann man auch nicht verkaufen.
Genauso sehe ich es hier. Zumal entsprechende Regelungen meist von "beweglichen Gegenständen" ausgehen. Ob dies auch auf virtuelles Gut zutreffend ist, halte ich ebenso für fraglich.
Wenn man nun mit seinem Paladin oder was auch immer die Verfolgung aufnimmt, um sich zu rächen, wo ist das Problem? Das ist nun einmal das Spiel. In manchen wäre es vieleicht noch PKing (Player Killing) aber aus meiner Sicht hat man dafür einen ersichtlichen Grund. Er könnte sich zwar bei den Admins o.ä. beschweren, frage ist nur wie die das dann nachprüfen.
Und eine Anzeige wegen übler Nachrede gegenüber eines virtuellen Charakters, naja... ob die Polizei da noch mitspielt wenn sich ein Paladin von einem Zauberer verfolgt fühlt? Ich würde hier die "öffentliche Meinung" nicht herabgewürdigt sehen, iSd. 186 StGB. Einfach weil es ein Spiel ist und das sollte es auch sein.
Ich mein, wer sich übers Ohr hauen lässt, ist selbst Schuld. In Online-Spielen galt für mich "Vertraue niemanden". 
Gegenstände sollte man höchstens mal an Clan-/Gildenmitgliedern oder guten Freunden ausleihen, die man auch wirklich gut kennt. Alles anderes ist Pech.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung