
AW: Mittäter beim Downloaden ?
Meiner Ansicht nach nichts.
1. Wird ihn danach niemand fragen. Da findet schließlich kein Verhör wie im Fernsehn statt.
2. Wenn doch, er kann ja sonst was behaupten.
3. Müsste der Rechteinhaber dir ersteinmal etwas nachweisen
4. Sehe ich hier keine "Mittäterschaft", man hat bei der rechtswidrigen Handlung selbst ja nicht mitgeholfen oder war in sonstiger Weise daran beteiligt.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung