
AW: Grundlage für strafrechtliche Verfolgung im Bereich Datenschutz
Auf was genau willst du hinaus? Grundlagen hierfür sind die entsprechenden Datenschutzgesetze, wie eben das BDSG oder die jeweiligen Landesgesetze zum Datenschutz, entsprechend wer der "Täter" ist. Also ob es sich um ein öffentlichen oder nicht öffentlichen tätigen handelt.
Nach dem BDSG ist es einmal der § 44 I, welcher auf den 43 II verweist, und es sich um eine Handlung "gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen" handelt.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung