
AW: 2x 2.400 Euro für Verkauf von Fälschung (Klamoten)
Was kann passieren mit Person A und Person B?
Person A könnte aus meiner Sicht wegen dem Handel mit gefälschten Waren belangt werden (u.a. Verletzung von Marken- oder Geschmacksmusterrechten). B meiner Meinung auch, da er die Waren auch über seinem Account verkauft hat und sich die möglichen Rechtsfolgen ggf. zurechnen lassen muss, auch wenn er evtl. auf einen Dritten als Vertragspartner hingewiesen hat. Evtl. in einem geringeren Maße als A.
Aber was mit beiden genau "passieren" wird, dazu bräuchte ich eine Glaskugel. Genaueres kann auch ein Anwalt sagen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung