
AW: EBay Betrug an VK - trotz PayPal Zahlung?
Dementsprechend betrachtet er die Zahlung als abgeschlossen (da PayPal grünes Licht gegeben hat, keinerlei sonstige Überprüfungen mehr vornimmt, und es zum "normalen" Vorgang gehört, dass PayPal erst ein paar Tage später das Geld zum Empfänger übersendet). Üblicherweise ist das Geld schon da, auch wenn es noch nicht auf das Konto überwiesen ist, insofern PayPal die Zahlung bestätigt und als abgeschlossen betrachtet.
Für ihn ja, für den Verkäufer nicht. Paypal überprüft inzwischen Transaktionen und meldet erst Tage später dem Verkäufer die erfolgte Zahlung.
24 Stunden später storniert PayPal die Gutschrift mit der Begründung, dass beim Käufer-Konto ein Missbrauch gemeldet worden und die Transaktion nicht mehr gültig ist. Das Geld wird demnach nicht dem Girokonto des VK gutgeschrieben, da der Inhaber des Käuferkontos bei Missbrauch das Recht hat, die Transaktion (auch wenn sie dem VK bereits zugesichert wurde) nachträglich zu stornieren.
Das ist nach den gültigen AGB von PayPal legitim.
Nun, die Frage, wer in einem solchen Fall für den Schaden beim VK haftet: PayPal bietet nach Kontomissbrauch die Möglichkeit an, Angaben zum Versand der Ware zu machen, mit Post-Ident-Code, um die Lieferung im Betrugsfalle abzufangen. Allerdings gibt es bei PayPal nicht die Möglichkeit einen Betrug bei Selbstabholung anzuzeigen.
Warum auch.
Kann PayPal, welches für eine sichere Zahlungsweise steht,
Das ist der größte Trugschluss. Die können sogar Geld, was dem PayPal-Konto bereits gutgeschrieben aber noch nicht ausgezahlt ist, einziehen, wenn es ihnen wirtschaftlich schlecht geht ... Ich würde dem Verkäufer dringend raten, vor der nächsten Aktion mit Paypal mal die AGB genau durchzulesen.
sich in einem solchen Fall der Verantwortung entziehen, wenn der Käufer zunächst den Status gecheckt und die Transaktion als abgeschlossen bestätigt bekommen hat?
Warum sollten sie sich etwas entziehen, was sie nie hatten.
Der Verkäufer muss seine Ansprüche gegen den Verkäufer selbst zivilrechtlich geltend machen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.