
AW: foto von technischen gegenstand
Fotografiert man einen technischen Gegenstand, z.B. ein Handy oder ein Auto, sind weniger Urheberrechte an diesem verletzt, sondern eher Marken- oder Geschmacksmusterrechte an dem jeweiligen Gegenstand. Diese aber auch nur bei einer gewerblichen Nutzung der Bilder wie ich finde. Auf einer privaten Seite kann ich durchaus mein Auto zeigen und bin auch Urheber des Bildes. Eine Verwendung durch Dritte ist dann auch ohne Einwilligung des Urhebers nicht gestattet. Der Hersteller des Autos hat hingegen nix zu melden.
Auch wenn es sich um unwesentliches Beiwerk handelt, würde ich da keine größeren Probleme sehen, sofern der evtl. geschützte Gegenstand nicht Hauptbestandteil des Bildes ist.
Wichtig ist meiner Ansicht nur, dass eine gewerbliche Nutzung von Bildern, auf denen geschützte Gegenstände eindeutig zu erkennen sind, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung evtl. Rechteinhaber verwendet werden.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung