
AW: Abmahnung und die Kostenreduzierung
Es wird darauf abgestellt, ob die Person dazu in der Lage gewesen wäre. Wenn es um eine Kleinigkeit (Bild u.ä) geht, dann wäre sicherlich jeder in der Lage. Geht es aber darum, ob "komplexe" rechtliche Sachen (Wettbewerbsrecht, Voraussetzungen für Verletzungen ...), ist die WEinbeziehungf eines Anwalts durchaus legitim. Es sei denn, ein Anwalt handelt für einen anderen Anwalt, dann hätte es der erste auch kostengünstiger (selbst) machen können (hierzu gab es mal ein Urteil).
Es ist also durchaus legitim, gleich einen Anwalt einzuschalten, wenn man zuim Beispiel wenig Ahnung von Vorgehensweise, Formulierung ... von Abmahnungen hat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.