
AW: Storno nach erhalt der Vorkasserechnung
Auch ist dem Verkäufer nicht bekannt, ob der Verkauf bzw. das Geschäft hier als Internetverkauf zu verstehen ist oder ob es anders gelagert ist, weil ja vorab ein Angebot versendet wurde.
Internetverkauf ist egal. Es geht um Fernabsatzverträge, wo ein Widerrufsrecht besteht. Und die werden unter ausschließlicher Mittel von Fernkommunikationsmitteln (dazu gehören auch Telefon und Email) geschlossen. Vereinfacht: Wenn sich Verkäufer und Käufer nicht kennen, liegt normalerweise ein Fernabsatzvertrag vor.
Des weiteren ist fraglich welches Recht hier überhaupt gilt, weil Käufer und Verkäufer ein Gewerbe betreiben, wenn auch der Käufer ebenfalls ein Nebengewerbe betreibt und die Rechnung auf diesen Nebenerwerbsbetrieb ausgestellt wurde.
Auch das ist egal, wenn der Käufer es als Verbraucher gekauft hat (also für den Privatgebrauch und nicht fürs Unternehmen). Rechnungs- und Lieferadresse spielen dabei laut Rechtssprechung keine Rolle.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.