
AW: Für "Hobby"-Verkauf Gewerbe anmelden?

Zitat von
shati
Ab wieviel Gewinn muss Person A ein Gewerbe anmelden?
Ab 0 Euro, denn die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn in der Absicht der Gewinnerzielung ein Gewerbebetrieb errichtet wird. Es kommt also nicht auf den Gewinn an, sondern nur auf die Absicht, einen Gewinn zu erzielen.
Ist für diese Zusammenstellung ein Gewerbeschein erforderlich oder mehrere?
Es gibt keinen "Gewerbeschein", es gibt nur eine Gewerbeanmeldung. Und anmelden muß man jeden Gewerbebetrieb, den man betreibt. Betreibt man also zwei unterschiedliche ("Herstellung von Stricksocken" und "Schnitzen von Christbaumschmuck"), dann kann man zwei Gewerbe anmelden. Man muß aber nicht, weil natürlich auch ein Gewerbebetrieb sowohl Stricksocken als auch Christbaumschmuck herstellen kann. Interessant wird das aber in dem Moment, in dem man die Freigrenzen der Gewerbesteuerpflicht (~ 24.000 Euro Gewerbeertrag/Jahr) überschreitet. Denn die gelten pro Gewerbebetrieb und nicht pro Gewerbetreibendem.
Die Angaben hier und im Netz allgemein helfen irgendwie nicht weiter.
Für sowas fragt man auch besser einen Steuerberater.
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Auch das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" ändert nichts daran, daß es sich bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage handelt, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.