Person A bewohnt eine Wonhgemeinschaft mit zwei weiteren Personen, wobei der Telefon- bzw Internetanschluss auf Person A gemeldet ist.
Person A erhält per Post ein Abmahnungsschreiben, in dem erläutert wird, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt mit der IP-Adresse der WG ein urheberrechtlich geschütztes pornographisches Werk heruntergeladen wurden, des weiteren wird angegeben, dass die über ein P2P Netzwerk geschehen ist.
Das Schreiben beinhaltet zwei wesentliche Punkte:
a) durch die Bezahlung von 250€ sei die Angelegenheit zivilrechtlich erledigt
b) es ist eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese beinhaltet 1) dass bei einer weiteren Verletzung des Urheberrechts ein Betrag von 5100€ zu entrichten sei, 2) dass der Verletzer den Schadensersatzanspruch anerkenne, 3) dass der Verletzer bei Inanspruchnahme 25.000€ Anwaltskosten zu entrichten hat.
Zur Rücksendung der Unterlassungserklärung und zur Bezahlung der 250€ ist ein Zeitraum von einer Woche eingeräumt.
Person A hatte zu keinem Zeitpunkt das P2P Programm auf seinem Rechner installiert und auch keinen Bezug zu den heruntergeladenen Inhalten.
Wie ist nun vorzugehen?
Sind die Forderungen in der Unterlassungserklärung zulässig?
Kann Person A beweisen, dass er den Inhalt zu keinem Zeitpunkt auf seinem PC hatte?
Angenommen keiner der WG-Bewohner hat nachweislich die Datei heruntergeladen und es hat sich um einen unerlaubten Zugriff duch eine unbekannte Person X gehandelt, wobei das Netzwerk zwar gesichert war, aber mit dem leicht zu entschlüsselnden WPA, hat Person A die Möglichkeit die Forderung abzuweisen?
Sollte der Betrag von 250€ im angegebenen Zeitraum bezahlt werden oder zurückgehalten werden?
Sollte Person A einen Rechtsanwalt konsultieren, der die Angelegenheit untersucht?
Vielen Dank schon im voraus, aufgrund der kurzen Zeitspanne bis zum Ablauf der Frist würde ich mich über eine schnelle Antwort freuen!