
AW: erpressung od. rechtlicher handel?!
Erstmal zu Erwähnen , Aussergerichtliche Einigungen kann nur der Betroffene stellen,um nicht in die zwänge der Drohungen / Erpressung zu geraten dies immer sein Anwalt macht.
Wenn also jemanden ohne Anwalt dies äußert, Forderungen stellt, kann dieser in die zwickmühle geraten der Drohung / Erpressung und kann sich selber "" damit Strafbar machen.
er kennt die Gebührensätze nicht eines Verstoßes
dies mal als Grundsatz hier zu Posten.

Zitat von
exe_cutable
hi, habe hier eine frage zu dem "Ausserrichtlichen Gesetz":
nehmen wir mal an, das ich gegen ein Gesetz verstösst habe; und dementsprechend hart bestraft werden könnte.
nun könnte der andere drohen/erpressen uvm.. mit diesem gesetz?!
Grosse geldbeträge "abzocken"
....
evtl. auch zeiten anlegen wann ich es erledigt haben soll ...
ist das erlaubt laut gesetzlich? ... also "ausserrichtlich" solche beschlüsse ziehen?