Wir haben für unsere Stadt eine Internetseite. Der Name gehört ja der Stadt, das weiß ich bereits.
Wie sieht es aber mit den Domainnamen der umliegenden und eingemeindeten Ortsteile aus. Gehören die den Ortsteilen oder der Stadt???![]()
Wir haben für unsere Stadt eine Internetseite. Der Name gehört ja der Stadt, das weiß ich bereits.
Wie sieht es aber mit den Domainnamen der umliegenden und eingemeindeten Ortsteile aus. Gehören die den Ortsteilen oder der Stadt???![]()
Guten Morgen,
wenn man selber nicht so heißt wie der stadtteil, steht das recht wohl meist der stadt zu, vor allem wenn es ein bekannter stadtteil ist.
ich glaube da gab es mal was mit schwabing und münchen, bin mir aber nicht mehr sicher.
Viele Grüße, schönen Wochenende
Normalerweise kann jeder Ort den Ortsnamen als Domain einfordern bzw. einklagen, z.b. [url]www.berlin.de[/url]
Wie sieht das jedoch aus, wenn man einen Zusatz an den Namen hängt, meinetwegen [url]www.berlin-online.de[/url].
Kann der Ort/die Stadt dann ebenfalls ein Recht einfordern, oder nicht??