
AW: Vertrag mit Minderjährigen
Ich würde es so sehen
Nachdem der Vertragspartner, keine rückmeldung des Erziehungsberechtigten erhalten hattte,erstmal fraglich zum Vertrag.
2. Er ist nun 18 Jahre alt und Volljährig,was vorher gewesen ist,wird als null und nichtig angesehen.
3. wenn die entsprechende Kündigung,fristgerecht von statten ging,auch bewiesen wird,dass es so gewesen ist. Muss der Vertragspartner dies anerkennen und entsprechend abwickeln.
Tut dies der Vertragspartner nicht,würde Ich auf keinem fall ihm raten, den Betrag zu zahlen.
Es gibt immer wie man öfters liest dass Internetgeschäften, die Vertragspartner sehrwohl ihre Kunden nicht verlieren wollen und behauptungen aufstellen ist nicht relevat sind.
Daher heißt es, abwarten bis eine Abmahnung ins Haus flattert, damit zu einem Anwalt gehen und dies mit den Beweisen der fristgerechten Kündigung vorlegen und abwicklen lassen
Man nennt dies auch Einschüchterungsversuch
In manchen Vertägen,mit Minderjährigen,wird um gehendst die Erziehungsberechtigen schriftlich aufgefordert,dem Vertrag zu zustimmen oder als ... wenn nicht , wird dieser Vertrag als nicht zu standen gekommen gewertet.
kommt immer darauf an wo mit wem man Verträge abschließt!
[COLOR="DarkRed"]dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung ..... selbst auch kein Rechtsanwalt bin.[/COLOR]