
AW: Stadt oder Firma, wer hat Anspruch?
Käme darauf an um was für eine Domain es sich handelt. Bei [url]www.xyzstadt.de[/url] wäre die Stadt wohl deutlich im Vorteil, schon aus § 12 BGB. Bei anderen Domainnamen, die nichts direkt mit der Stadt zu tun haben, käme es auf den Einzelfall an wie ich finde. Hat die Stadt z.B. auf gewisse Dinge, Sehenswürdigkeiten, regionale Begriffe o.ä. ein Markenrecht, könnte diese meiner Ansicht auch gewisse Ansprüche auf die Domain hieraus ableiten. Wenn auch in der Regel nur auf Unterlassung.
Wobei die stadt bei einer Domain wie stadtxyz-info.de nicht unbedingt einen Anspruch hat, siehe Duisburg-info.de, da heißt es vom OLG Düsseldorf bezüglich Namensrechten von Städten auch:
Selbst wenn man nur auf den Domain-Namen abstellt, geht der Verkehr nicht davon aus, dass sämtliche einen Städtenamen enthaltende Domains von dieser Stadt oder mit deren Zustimmung gehalten werden.
Bedeutet, zwar hat die Stadt durchaus Ansprüche, jedoch nicht auf alle Formen, bzw. nur unter engen Voraussetzungen.
[url]http://www.jurpc.de/rechtspr/20020300.htm[/url]
Frage ist jetzt, geht es überhaupt um einen städtischen Namen oder um eine x-belibige Domain?
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung