
AW: MP3-Recht, Audioschnittprogramm
Wenn ich mit Paintshop Pro kaufe, habe ich keine Rechte an einer Photoshop Software erworben oder, kaufe ich ein Auto, darf ich auch nur das eine fahren, aber nicht gleich jedes.
Das Gleiche gilt hier.
Mit dem Kauf einer Software, erwirbt man eine Lizenz an einer Kopie der Software, diese im Rahmen der Lizenzbestimmungen/-vertrages zu nutzen. Das sind aber auch nicht immer allumfassende Rechte. Die können auch bei identischer Software unterschiedlich sein. So z.B. bei einer Studenten-Lizenz bei Photoshop und einer vollwertigen Lizenz für gut 1000 Euro. Bei der Vollversion darf ich z.B. erstellte Bilder gewerblich auswerten, d.h. verkaufen. Mit der Studentenversion jedoch nicht.
Bedeutet:
Kaufe ich Schnittsoftware A, darf ich damit arbeiten, im Rahmen der Lizenzbestimmungen. Aber nicht mit Software B, wenn man hierfür keine Lizenz erworben hat.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung