
AW: Ist das ein Kaufvertrag? Was kann man tun?
Also ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Angebot und Annahme. Liegt beides einwandfrei vor und es gibt keine Hinderungsgründe, z.B. Rechtswidrigkeit der Ware oder Zwang etc., dann liegt idR ein Kaufvertrag vor. Aus diesem ergibt sich dann für den Verkäufer die Ware ohne Mängel zu liefern und das Eigentum zu übertragen, für den Käufer den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen und die Sache anzunehmen.
Der Käufer ist hier seiner Pflicht zu zahlen nachgekommen, nur der Verkäufer seiner Pflicht auf Übertragung nicht.
Frage ist hier jedoch, wie kommt die Annahme zustande, bzw. von wem hat diese zu erfolgen? Vom Verkäufer oder vom Käufer. Bei einem Onlineshop ist es z.B. der Fall, das der Verkäufer das Angebot des Käufers annimmt. Dies erfolgt meist durch Zusendung einer Rechnung oder der Ware (nicht aber durch eine Bestätigungsmail). Bei einem Biete/Tausche Forum müsste man, meiner Ansicht, die genauen AGB oder Umstände/Funktionsweise des Forums kennen.
Hier sollte man einen Anwalt beauftragen, der kann genau auf den Einzelfall eingehen und entsprechend beraten.
Jedoch scheint der einfachste Weg, das Geld einfach zurück zu fordern, wohl schon einmal auszuscheiden, da sich der Verkäufer nicht weiter meldet. Schon aus dem Grund sollte man einen Anwalt beauftragen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung