
AW: Eine Recht am Bild-Frage

Zitat von
Endeavour
Man beauftragt einen Fotografen Bilder von seiner Stute und ihrem Fohlen zu machen- gegen Bezahlung, und erhält nur Abzüge und keine CD, mag das ja noch angehen.
Das hängt ja nun ausschließlich davon ab, welche Leistung man vertraglich vereinbart hat... Wer Bilddateien auf CD will, muß eben Bilddateien auf CD bestellen...
1. Der Fotograf verkauft diese Bilder an diverse Pferdezeitschriften- ohne Einwilligung des Pferdebesitzers und Auftraggebers.
2. Der Fotograf bietet diese Bilder auf seiner Homepage als Poster zum Kauf an-natürlich auch ohne Einwilligung o.g. Person.
Es gibt leider keinen schriftl.Vertrag und keine Rechnung. Aber teuer bezahlt worden ist.
Darf er 1. und 2. überhaupt tun ?
Sehr vereinfacht gesagt: die Rechtsprechung geht davon aus, daß der Eigentümer einer Sache keinen Unterlassungsanspruch dagegen hat, daß ein Dritter diese Sache von einer allgemein zugänglichen Stelle aus fotografiert und die Fotos veröffentlicht und sonst wie verwertet. (BGH "Friesenhaus", I ZR 54/87)
Allerdings wäre wohl zu prüfen, wie und wo und unter welchen Umständen die Fotos gemacht wurden. Das könnte ja auch auf dem Privatgrundstück des Eigentümers geschehen sein, und dann könnte die Sache entsprechend anders aussehen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.