
AW: Anfertigung Film von Beleidigung/Bedrohung erlaubt ?
Würde ich etwas anders sehen und es im Prinzip mit einer Videokamera in einem Supermarkt o.ä. gleichsetzen. Zwar wird, bzw. muss, hier auf selbige hingewiesen werden i.S.d. Datenschutzes, aber den meisten dürfte eine solcher Hinweis meist gar nicht auffallen.
So, wenn ich jetzt zur Beweissicherung von schweren Beleidigungen oder Angriffen auf meine Person eine Handykamera mitlaufen lassen, ohne den "Täter" darüber zu informieren, tue ich das ja schließlich um eine evtl. rechtswidrige Handlung gegen meine eigene Person zu dokumentieren und nachzuweisen. Ohne dieses Video wäre es evtl. nicht möglich. Müsste ich, um die Beweiskraft des Videos zu erhalten, den Täter darüber informieren, würde dieser aber seine Tathandlung eher beenden oder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Ich hätte aber dennoch keinen Beweis für evtl. schon erfolgte Rechtsverletzungen.
Von daher würde ich ein heimliches Filmen einer solchen Handlung u.U. als beweisfähig sehen, auch ohne Einwilligung der gefilmten Person. Schließlich hätte diese ja auch die u.U. rechtswidrige Handlung unterlassen können, dann wäre sie nicht gefilmt worden. 
Da das Video auch nur zu Beweiszwecken verwendet wird und nicht für YouTube und Co., sehe ich da an sich kein Problem.
Ich mein, ansonsten wäre ja ein "Blitzfoto" bei der Verkehrskontrolle auch nicht beweiskräftig, ... dafür gab es schließlich auch keine Einwilligung.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung