
AW: Geistiges Eigentum Verkaufen

Zitat von
Birgit1968
Wenn ein Händler A in Österreich, ein Programm verkauft,
welches er selber nachweislich geklaut hat, wie kann der
geistige Eigentümer B aus Deutschland dann rechtlich gegen ihn vorgehen?
Ihn abmahnen bzw. verklagen.
Wenn ein Kunde C aus Deutschland bei selbigen Händler A in Österreich
dieses geklaute Programm dann gekauft hat und einen Tag später dem
Betrug auf die Schliche kommt, kann dann Kunde C vom Kaufvertrag
wegen Betrug zurücktreten und sein Geld zurück verlangen?
Wenn's ein Online-Kauf war, kann er allein schon aufgrund der EU-Fernabsatzrichtlinie davon zurücktreten. Da ist die Rechtslage in Ö dieselbe wie in D.
Außerdem ist das Produkt mangelhaft, und der Händler schuldet in diesem Fall hier 2 Jahre lang Gewährleistung, d.h. er muß ein mängelfreies Produkt liefern. Das wäre in diesem Fall nicht-geklaute, legale Software.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.