
AW: Angebot auf der Website das nicht erfüllt werden kann
Im grunde genommen,nach kenntnis der Behörten
Kann auch sein, es dabei stehen lassen kann,so lange ein erneuter Antrag zur zulassung der Dienstleistung gestellt hat.
dies heißt ...
bis das ersuchen der Dienstleistung entgüldig eingestellt ist
Dies braucht seine Zeit,wie wer ihm dann sagt es muß gelöscht werden sagt diese Behörten ihm schriftlich.
Kommt dieser Aufforderung nicht nach,macht dieser sich strafbar,wenn er diese Diestleistung inoffizell bestehen läst.
Es ist auch so daß während der Zeit des ersuchens, auch keine Tätigkeit der Dienstleistung erbracht werden darf.

Zitat von
wozzi
Hallo Forengemeinde, ich bin neu und werfe erstmal ein freundliches "guten Abend" in den Raum
Jemand hat eine Website auf der er eine Dienstleisung anbietet welche gesetzlich durch eine Behörde kontrolliert und überwacht wird.
Nun wurde dieser Person die Erlaubnis entzogen diese Dienstleistungen anzubieten. Wie lange hat er Zeit seine Website dahingehend zu ändern, dass nicht mehr der Anschein geweckt wird, dass er diese Dienstleistungen noch erbringen kann?
Gruss wozzi