
AW: Telefongesellschaft klagt - ohne Grund!?

Zitat von
mario10247
Eine bekannte Telefongesellschaft klagt, obwohl nie eine Leistung erbracht wurde, weder wurde vertragsgemäß Hardware geliefert, noch überhaupt ein Telefonanschluss hergestellt. Trotz Nachfragen und Fristsetzungen passierte nichts - und das über Monate. Eigentlich sollte man selbst auf Schadenersatz klagen. Nun kommt eine Mahnung ihrer Anwälte über diese nichterbrachte Leistung. Könnte eine entsprechende Klage dieser Anwälte Erfolg haben?
Nein. Geld für nicht erbrachte Leistungen kann man nicht einklagen (das kann nur der Staat für seine Leistungen).
Man sollte nur aufpassen, daß man spätestens bei Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens keine Widerspruchsfristen versäumt. Spätestens wenn der gerichtliche Mahnbescheid für einen Telefonanschluß kommt, denn es nicht gibt, sollte man die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Der erledigt den Rest und freut sich über das sicher verdiente Geld.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.