
AW: Youtube-Such-Links auf der Website
Wenn Du urheberrechtlich geschütztes Material direkt (als Bild über IMG SRC oder als abspielbaren Film) in Deine Website einbindest, dann begehst Du ggf. eine Urheberrechtsverletzung, wenn Du nicht die erforderlichen Nutzungsrechte hast.
Wenn Du einen Link auf Texte, Bilder oder Filme setzt, die widerrechtlich veröffentlicht sind, dann wirst Du "Mitstörer". Spätestens dann wenn Du weißt, daß es sich um widerrechtlich veröffentlichtes Material handelt, kann u.U. Ärger drohen, nämlich über die Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb. Allerdings nur, wenn Du "Wettbewerber" bist, das wird bei Privatleuten nicht der Fall sein.
Die Frage, wie alt die Filme sind, die da gezeigt werden, ist völlig unerheblich.
Die Schutzfrist läuft bis 70 Jahre noch Tod des Urhebers, und das bedeutet bei Filmwerken usw., die üblicherweise mehrere Urheber haben, bis 70 Jahre nach Tod des am längsten lebenden Urhebers.
Schon rein rechnerisch kannst Du davon ausgehen, daß sämtliches Material, das nach 1945 für das deutsche Fernsehen produziert wurde, mit absoluter Sicherheit noch geschützt ist.
Manche ARD-Sender stellen einen kleinen Teil ihres eigenen Materials seit einiger Zeit unter einer Art GPL-Lizenz zur Verfügung, für Fernsehserien wird das meistens nicht gehen, da die Sender da gar nicht die erforderlichen Rechte haben, um so weiterzulizensieren.
Man kann davon ausgehen, daß 99,99 Prozent aller auf YouTube gezeigten Fernsehmitschnitte rechtlich illegale Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von urheberrechtlich geschütztem Material sind. Links darauf oder Links auf YouTube-Suchen, die sowas zum Suchergebnis haben, kollidieren meines Wissens aber nicht mit Urheberrecht - ein "Zugänglichmachen" von an anderer Stelle vorgehaltenen widerrechtlichen Vervielfältigungen wird vom Gesetz m.W. nicht erfasst, und auch die Rechtsprechung gibt da - außer wie gesagt über das UWG - nichts her. (Dein Provider könnte allerdings Ärger bekommen, denn der betreibt seine Server zweifllos gewerblich.)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.