Hallo.
Da ich mich gerade erst angemeldet habe und noch nicht alle Beiträge zu diesem Thema durchgelesen habe, entschuldige ich mich schon mal im Voraus für ein eventuell doppeltes Thema.
Also, A hat sich über Emule ein Spiel runtergelade und wollte testen, ob es für seinen Sohn geeignet ist, bevor er es kauft. A war der Meinung es handle sich um einen legalen Download einer Demo. Da A arbeitslos ist, kann er sich diverse Fehlkäufe aufgrund falscher Produktbeschreibungen und bei den heutigen Preisen von Computerspielen nicht wirklich leisten. Ja naiv aber auch sowas kommt vor. Nun hat A Post von der Polizei bezüglich dieses Downloades bekommen. Darin steht, dass nicht der Download sondern der leidige Upload (sprich das gleichzeitige Anbieten des Spieles, was bei Emule ja voreingestellt ist) verfolgt wurde. Da A aber strafrechtlich in dieser Beziehung nie in Erscheinung getreten also Ersttäterin ist, wurde das Verfahren eingestellt. Nun gibt die Polizei 14 Tage Zeit sich dazu zu äußern, ob As Anschrift an die Firma weitergegebeben werden soll. Eine Verweigerung kann nur aus schwerwiegenden sozialen Gründen erfolgen.
Hier nun meine Fragen:
1. Welche schwerwiegenden Gründe würde die Polizei anerkennen?
2. Was hat sie von der Firma zu erwarten?
3. Sollte es zu einer Abmahnung durch die Firma kommen, kann man es einfach ignorieren und gut ist oder zieht das noch mehr Konsequenzen nach sich?
4. Kann man vorab mit dieser Unterlassungserklärung etwas bewirken?