
AW: Käufer will Ware zurück geben
Auch als "Privatverkäufer" musst Du eine angebotene Ware korrekt und zutreffend beschreiben, sie muß bei ihrer Lieferung dem beschriebenen Angebot entsprechen.
Wenn man also schreibt: "Gerät hat einen Kratzer im Lack des Deckels" - dann darf das Gerät einen Kratzer im Lack des Deckels haben. Wenn der Käufer gedacht hat "Och, der wird nur 5mm lang sein", und in Wahrheit ist er aber 50mm lang - dann hat der Käufer Pech gehabt. Muß er sich die Ware eben vorher genau angucken.
Wenn der Verkäufer sagt "Das Gerät hat einen kleinen Kratzer im Lack des Deckels", und bei einer Größe des Deckels von 20 x 40 Zentimeter ist der Kratzer 25cm lang und 4mm tief... dann wird man wohl von einer unzutreffenden Beschreibung des angebotenen Gegenstandes sprechen können...
Mit anderen Worten: kommt immer drauf an...
Wenn man ehrlich und auch bei kritischer Betrachtung der Ansicht ist, daß die Beschreibung aufrichtig und korrekt und vollständig war - dann könnte man sich auf einen Rechtsstreit einlassen. (Ob man den gewinnt, ist immer noch eine zweite Frage.)
Man kann auch einen Kompromiß suchen und die Rücknahme anbieten, wenn der Käufer die Rücksendekosten trägt. Dann hätte man sich den Schaden geteilt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.