
AW: Fragen zu Impressum bei privater Homepage

Zitat von
krk
Wenn man eine rein private Homepage hat, in der man z.B. eine Sammlung vorstellt und zu den einzelnen Stücken auch detailliertere Informationen und Tipps gibt, hat das wohl trotzdem schon eine Impressumspflicht zur Folge ("redaktionelles Auftreten" oder so).
Möchte ich nach den Vorschriften des aktuellen Telemediengesetzes eher bezweifeln. Ich sehe hier - im Gegensatz zu früher - keine Impressumspflicht.
Daß ein Leser dieser Homepage nun im Impressum Namen und Adresse erfahren kann, ist eine Sache (könnte z.B. Begehrlichkeiten bei Einbrechern wecken), viel problematischer finde ich, daß man aber auch, ohne die Seite zu kennen, über google oder andere Dienste über den Namen diese Seite finden kann. Es soll ja Arbeitgeber, Geschäftspartner usw. geben, die bei Bewerbern, Kunden usw. deren Namen in Suchmaschinen eingeben und sehen, was man da so alles findet.
Entweder Suchmaschinen aussperren (robots.txt), oder aber - wirksamer - das Impressum ggf. als Grafik anzeigen. Dann kann es von Suchmaschinen nicht ausgelesen werden.
Gute Frage. Für Blinde ist keine leichte Erreichbarkeit gegeben...
Gibt es andere Möglichkeiten, die rechtlich OK sind und trotzdem verhindern, nur mithilfe des Namens eine Zuordnung zur Homepage zu bekommen? Ist so ähnlich wie die unerwünschte Rückwärtssuche beim Telefonbuch, wenn man zu einer Nummer Name und Adresse sucht.
Die "unerwünschte Rückwärtssuche" ist übrigens zulässig.
Weiterhin die Frage: genügen bei so einer Homepage Name, Adresse und Email oder muß auch die Telefonnummer rein?
-> TMG, §5
Wenn es gar nicht anders geht, was würde eigentlich eine Rechtsberatung bei einem Anwalt zu diesen Fragen (überhapt Impressum nötig, wenn ja, in welcher Form) etwa kosten?
Diese Frage beantwortet am einfachsten ein Anruf bei einem Anwalt. (Am besten bei einem auf Medienrecht spezialisierten.)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.