Hallo allerseits,
bei folgender Situation wäre ich für eine Einschätzung dankbar:
Das Forum XY, dass schon lange besteht und einen guten und vor allem sehr klar themenbezogenen Stamm an Usern hat, wird seit einiger Zeit von fiktiven Benutzern mit Postings vermüllt, die für eine themenverwandte Seite eines anderen Betreibers werben, z.T. sehr direkt und z.T. in Pseudothreads. Dummerweise sind die SPAMMER dabei nicht sehr geschickt vorgegangen, da alle Benutzer über die gleiche IP zu einem bestimmten Büro zurückverfolgt werden konnten, welches eindeutig in Verbindung zum Betreiber der beworbenen Seite steht. Auch die genutzen Emails zur Registrierung erlauben eine Identifizierung der Benutzer als dem Betreiber der beworbenen Seite zugehörig.
Die "Benutzer" wurden abgemahnt, gesperrt und der Betreiber zur Unterlassung weitere Werbeposts aufgefordert. Der Name der beworbenen Seite landete auf der Blacklist.
Nach einer Weile wurde der Begriff wieder zugelassen. Und prompt hat sich ein Mitarbeiter der beworbenen Seite angemeldet und erneut SPAM-Postings platziert. Natürlich wird entsprechendes in den AGB des Forums XY untersagt.
Da eindeutig nachvollziehbar ist, dass der Betreiber und dessen Mitarbeiter diese Postings platziert haben, will Forum XY nun eine Unterlassungserklärung fordern. Gibt es Punkte, die hier noch zu beachten sind? Und wie hoch wäre eine angemessene Vertragsstrafe anzusetzen?
Mit Dank und Gruss
rechtsfrager