
AW: Programmiert für jemanden nun droht kunde mit anwalt
Hier liegt der Schwerpunkt wohl eher auf der Programmierung, also Werkvertrag. Es ging um die Programmierung der Software. Nun ist die Frage, ob die Software frei von Sachmangeln war. Hatte die Programmierung die vereinbarte Beschaffenheit? Darum dreht es sich dann doch letztendlich.. Man könnte als Nebenpflicht vielleicht annehmen, dass der Käufer über die ordnungsgemäße Bediehnung unterrichtet werden muss - aber ich glaub kaum, dass der Kunde im Anschluss machen kann was er will und der Verkäufer haftet dafür.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.