
AW: Urheberrecht von youtube videos
Kann man so oder so sehen. Ich würde eher sagen das man hier etwaige Verwertungsrechte verwirkt hat, da es ja von einem selbst öffentlich zugänglich gemacht wurde. Der Zweck bei Youtube ist ja eben jener, solche Werke zugänglich zu machen und zu verbreiten. Man muss auch damit rechnen das ein Dritter das Video in seinen Blog oder in einem Forum/Webseite einbindet. Das es nun in einer Zeitung zu finden ist oder in den Nachrichten macht da aus meienr Sicht keinen Unterschied. Der Effekt ist am Ende ja der Gleiche.
Einzig die Urheberpersönlichkeitsrechte, wie z.B. die Namensnennung bleiben. Nur wenn dieser nicht angegeben wird... kann man ihn auch nicht nennen. 
Nur sei auch noch einmal gesagt, dass wenn Werke von Dritten für das Video verwendet wurden, dieser evtl. Urheberrechte gegen den Verbreiter geltend machen könnte, d.h. denjenigen der das Video hochgeladen hat.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung