Hallo,
ich habe mal einige fragen.
Wie sieht es aus wenn man Film A runterlädt aber Film B dann auf den Rechner lädt, diesen dann löscht da es ja der falsche war. Einige Zeit später bekommt man Post von Anwälten die wegen Film B eine Abmahnung schicken wegen Urheberrechtsverletzung.
Gibt es da bereits Vergleichsfälle? Wie sieht dann die Beweislage aus? Gibt es diesbezüglich evtl. schon ein Gutachten das belegt das bei Tauschbörsen so etwas durchaus vorkommen kann, das man Film A laden möchte aber Film B lädt obwohl Titel A im Downloadbereich erscheint? Gibt es irgendwo im Netz ein Screenshot das zeigt das Film A mehrere Dateinamen hat?
Gruß
Finky