
AW: Gültigkeit einer Anmeldung erst nach Bestätigung in der E-mail?
Teoritisch hast du damit den Wiederruf gemacht, wenn das aber eine naja wie soll ich sagen.... eine Seite ist die nicht ganz legal ist dann werden die nicht so schnell loslassen. Ich würde dir raten einfach abzuwarten ob etwas von dennen kommt.(E-Mail,PN,oder Sonstiges) Sollte das der fall sein, vieleicht mal einen Anwalt so die einzelheiten erklähren. Aber auf jedenfall wird das sehr schwer werden.
Aber ich glaube nicht das die was machen können....
Hast du ihnen den mitgeteillt das du Wiederruffst oder hast du einfach nicht bestädigt?
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