Hallo,
angenommen ich habe ein Problem mit einem Verkäufer bei ebay. Und weiter angenommen, würde es so abgelaufen sein.
Vor 5 Wochen habe ich einen Artikel ersteigert, für 201 euro plus 7,50 € Versand. Ich hätte sofort überwiesen. Nach 5 Tagen frage ich nach, ob das Geld angekommen sei, und ob der Artikel verschickt wurde. Tage später eine Antwort, das die Person im Urlaub war. Der Artikel würde aber am nächsten Tag verschickt werden. Wieder 7 Tage nichts. Weitere Nachfragen meinerseits bleiben unbeantwortet. Nach 14 Tagen melde ich den vorgang ebay. Es folgt eine Reaktion des verkäufers. Ungefährer Wortlaut:
"müste eigentlich da sein,ich werde nach forschen,erstes mal war meine schuld,habe jetz adresse korigiert
.,elde mich"
Aber keine Meldung. Ein paar Tage später wird die Unstimmigkeit bei ebay als nicht geklärt beigelegt und der Vorgang dem Ebay-Sicherheitsteam gemeldet.
Wie im Netz zu lesen, schicke ich ein Einschreiben mit Rückschein an die bei Ebay hinterlegte Adresse. Inhalt des Schreibens ist die Androhung, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sollte der Artikel bis zum x.x.2008 (12 tage später) nicht bei mir sein. Das Einschreiben kommt zurück:
Unter der angegebenen Adresse konnte der Empfänger nicht ermittelt werden.
Als nächstes habe ich alles chronologisch niedergeschrieben. Damit ab zur Polizei und eine Anzeige gemacht.
Soweit zu dieser fiktiven Geschichte. Wie würde es nun weitergehen? Einen Mahnbescheid kann ich ja nicht erwirken. Die Polizei könnte anhand der Kontodaten die richtige Adresse der Person ermitteln. Würde ich die bekommen? Es haben sich nach Abgabe einer negativen Bewertung noch 3 weitere Personen gemeldet, die auch keine Artikel erhalten haben. Das würde ja dann nach Vorsatz aussehen, oder?
Was würdet ihr mir in so einem Fall raten, sollte es sich so zutragen? Einen Anwalt kontaktieren? Mich mit den anderen kurzschliessen und die Aktenezichen der Anzeigen austauschen?
mfg, xfighter