Hallo!
Angenommen Person A schreibt auf einer VZ-Seite eines anderen Benutzers, Person B, mehrere beleidigende Sätze. A und B sind sich bekannt. Person A besitze ein sogenanntes "Fakeprofil": Der Name ist erfunden und angegebene Daten sind nicht real. Aus der für die Anmeldung erforderlichen Emailadresse ist die Identität von Person A nicht ersichtlich. Person A möchte sich wieder einloggen und merkt, dass sein Profil gelöscht wurde. Die IP-Adresse führt nicht auf den Beleidiger A, sondern auf ein Familienmitglied von A, Person A'. Der Emailaccount führe auf die gleiche IP-Adresse. Person A und A' leben in getrennten Haushalten in verschiedenen Städten.
Nach etwa 5 Wochen erhält Person A von einem Rechtsanwalt der Person B ein Schreiben nach Hause, in dem A aufgefordert wird solche Straftaten zu unterlassen, obwohl die IP-Adresse auf A' hinweist. Auch andere zuvor von A begangene nicht strafbare Taten gegen B soll A unterlassen. Unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung sollte A nach dem Schreiben die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes tragen, um Weiterungen zu vermeiden. Eine Vorladung von der Polizei oder einem Staatsanwalt hat A nicht bekommen.
Kann man daran erkennen, ob von B oder dem Rechtsanwalt von B eine Strafanzeige erstattet wurde? Kann es durchaus sein, dass z.B. der Rechtsanwalt von B Strafanzeige erstattet hat und die Ergebnisse des abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens von der Polizei oder einem Staatsanwalt vorliegen hat ohne dass der Anschlussbesitzer A' oder der Verdächtige A vom Staatsanwalt oder der Polizei über diese Strafanzeige informiert wurde?