hallo,
wenn man mit Männern auf einer Telefonsexline redet und sie verarscht, kann man die (witizgen) Telefonsexgespräche im Internet veröffentlichen?
also nur zum Spass, und nicht um die Männer zu demütigen.
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hallo,
wenn man mit Männern auf einer Telefonsexline redet und sie verarscht, kann man die (witizgen) Telefonsexgespräche im Internet veröffentlichen?
also nur zum Spass, und nicht um die Männer zu demütigen.
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Abgesehen vom Thema, ich würde hier zwei Verletzungen des Rechts sehen:
Das könnte Betrug sein, da nicht die Leistung erbracht wird, für die bezahlt wird. (Auch wenn man das sehen kann wie man will, ich versuche nur den rechtlichen Aspekt zu beleuchten)wenn man mit Männern auf einer Telefonsexline redet und sie verarschtDas könnte die Verletzung von Persönlichkeitsrechten sein.kann man die (witizgen) Telefonsexgespräche im Internet veröffentlichen?
Was für den einen Spass ist, kann für den anderen schnell zu Nachteilen führen (Familie, Job ...)also nur zum Spass, und nicht um die Männer zu demütigen.
Aus diesen Gründen würde ich davon (aus rechtlicher Sicht wohlgemerkt) abraten.
Persönlich wäre mir natürlich völlig egal, wer was mit wem und wie macht und wo man das wieder findet, solange es die Betreffenden im gegenseitigen Einvernehmen machen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Und wenn man die Stimme des Mannes verfremdet ??
ich meine, woher soll der Mann am Telefon wissen, ob nicht grade die ganze Sippschaft mithören würde beim Live-Telefongespräch? Wäre ja so auch ne Verletzung.
Ich wüsste nicht, welcher Schwachsinn diesen Aufwand wert wäre ... aber egal: Er kann darauf vertrauen, dass dieses Gespräch das ist, wofür er bezahlt, und nicht irgendeine Falle zum Veröffentlichen im Internet.Und wenn man die Stimme des Mannes verfremdet ??
Hast du gut erkannt. Und dann ist es auch immer noch ein kleiner Unterschied, ob es im privaten Kreise mitgehört wird (das wäre zwar auch nicht rechtens, aber keine Veröffentlichung) oder ob man das auf irgendwelchen Seiten wieder findet.ich meine, woher soll der Mann am Telefon wissen, ob nicht grade die ganze Sippschaft mithören würde beim Live-Telefongespräch? Wäre ja so auch ne Verletzung.
Und im Endeffekt geht es nicht darum, ob der Mann erkennbar ist oder nicht, ob er sich selbst erkennt oder nicht. Auch ein Recht, welches nicht wahrgenommen wird, darf trotz allem nicht verletzt werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
und wenn man die Männer fragen würde, ob sie was dagegen hätten wenn man es im Internet veröffentlichten könnte, bzw. seinen Freunden im Internet zeigen würde?
Dann sollte es keine Probleme geben. Es sei denn, einer derjenigen, die ihre Zustimmung gegeben haben, erinnern sich nicht mehr daran. Dann müsste man diese Genehmigung nachweisen können. Und wenn derjenige dann behauptet, das Gespräch, wo er seine Zustimmung gegeben hat, sei gefälscht ... Solche Zustimmungen sollte man schon wasserdicht haben, was bei derartigen Telefonaten kaum möglich sein wird![]()
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ok. aber glaubst du ernsthaft, ein Mann der auf ner Telefonsexline anruft, würde sowas peinliches vor Gericht bringen wollen ?
Zumal der das erstmal im Internet finden müsste, was sehr schwer sein würde.
ich meine, woher soll man wissen, wer das hochgeladen hat????
Würde es sich im Internet verteilen, dann würde man erst récht nicht wissen wer das alles hochgeladen hat, oder irre ich mich...
Ich rede hier nicht von der Praxis oder von irgendwelchen Möglichkeiten. Sondern lediglich von der rechtlichen Seite. Sicherlich mag das alles so sein, wie du es schreibst, aber das macht es noch lange nicht rechtens.
Viele "kleine Delikte" bleiben in der Welt von heute unentdeckt (man nehme nur die unzähligen Urheberrechtsverletzungen), aber nur weil sie unentdeckt bleiben, nicht verfolgbar, belanglos ... sind, heißt das noch lange nicht, das es nicht rechtswidrig sein kann.
Und dann würde ich mich nicht darauf verlassen, dass alle, die da anrufen irgendwelche Männer sind, die nichts besseres mit ihrer Zeit anfangen können. Es gibt z.B. durchaus auch Ermittlungsorgane, die zu zweifelhaften Methoden greifen können - und wenn dann erstmal ein Anfangsverdacht da ist, kann auch offiziell ermittelt werden. Und darüber, das bestimmte Branchen da besonders im Rampenlicht stehen könnten, brauchen wir nicht diskutieren.
Ich persönlich würde mich in der heutigen Zeit nicht mehr darauf verlassen, dass a) irgendwas nicht aufklärbar ist, b) nur weil es alle tun, man nicht erwischt werdne kann, c) man von eigenen Werten ausgehen kann.
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Wenn Du ohne Wissen des anderen ein Telefongespräch aufnimmst, das Du mit ihm führst, machst Du Dich strafbar:
§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1.das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2.das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Aus genau diesem Grund weisen ja auch Callcenter darauf hin, wenn sie Telefongespräche zu "Schulungszwecken" aufnehmen, und man kann dem widersprechen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Was ist denn an Telefonsex "peinlich"?
Spießer...
Und glaub mir - es gibt genügend Kunden von Telefonsex-Hotlines, denen das nicht so peinlich ist, daß sie Dir nicht über den §201 StGB eine saftige Freiheitsstrafe reinzuwürgen versuchen würden.
Und ich glaube nicht, daß Du bei der Idee noch mit einer Geldstrafe davonkommen wirst.
Es hat sich schon so mancher gewundert...Zumal der das erstmal im Internet finden müsste, was sehr schwer sein würde.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Und wenn man den Mitschnitt anonym im Internet-Cafe ins Internet hochlädt?
Dann weis keiner wer es gewesen ist....