Wer weiß, ab welchen Umfang (2-3 Sätze oder Großzitat) man eine Vergütung mit dem Rechteinhaber des Zitierten aushandeln muss?
Wer weiß, ab welchen Umfang (2-3 Sätze oder Großzitat) man eine Vergütung mit dem Rechteinhaber des Zitierten aushandeln muss?
Würd mich auch interessieren. Was muss ich im eigenen Forum beim Zitieren beachten um rechtlich abgesichert zu sein?