
AW: Gewerbe für Party-Webseiten
Ich hab zwar keine Ahnung, was du genau meinst, aber sobald jemand einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Und daraus resultieren dann gewerbliche Pflichten (Buchhaltung, Steuererklärungen ...)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.