
AW: Weitergabe an Dritte aus Messenger
Ein "Internetrecht" gibt es nicht. Und deswegen auch keins, was Messengfer betrifft.
Das was hier relevant sein kann sind Persönlichkeitsrechte sowie das Strafrecht in Bezug auf Üble Nachrede, Verleumdung oder Nachstellen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.