
AW: Lesebestätigung bei Emails
Wenn nun aber andere "Aufgaben" erledigt wurden, um die in dieser besagten Email gebeten wurde, ist die Lage doch so zu betrachten, das der Empfänger die Mail auch tatsächlich empfangen und gelesen hat, oder?
Wenn man nachweisen kann, dass das tatsächlich aus der Email resultiert, meiner Meinung nach ja. Aber das muss man nachweisen können.
Andererseits heißt das noch lange nicht, dass man auch Anhänge oder eingebundene Bilder erhalten hat. Denn diese werden schnell mal völlig unauffällig durch Email-Programme geblockt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.