
AW: Rechnung nach Registrierung
Wenn man sich auf einer Homepage registriert um weitere Informationen zu erhalten und keine weiteren Leistungen in Anspruch nimmt ist die Firma berechtigt den Betrag in Rechnung zu stellen,
Wenn die Kostenpflicht deutlich erkennbar und nicht nur in den AGB versteckt war, ja. Meistens ist die Leistung auch die Inanspruchnahme der Webseite selbst.
obwohl die Leistung nicht beansprucht wurde?
Kommt darauf an, wofür die Bezahlung sein soll. Eine bestimmte definierte Leistrung oder die z.B. die Registrierung selbst.
Wie kann man nachweisen, daß keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Auch das kommt auf die Leistung an. Wenn es zum Beispiel ein Download ist - so gut wie gar nicht, wenn es ein Elefant ist - ein Foto vom Garten 
Wie kann der Anbieter beweisen, daß man sich wirklich persönlich registriert hat?
Anhand der Verbindungsdaten (IP, Zeit)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.