
AW: Was tun wenn ein Internetshop nicht liefert
wenn man bei einen Internetshop z.B. einen Fernseher via Nachnahme bestellt, und der Internetshop nicht liefert, kann man auf die Lieferung des Produktes bestehen bzw. auf gleichwertigen Ersatz.
Natürlich kann man auf Lieferung bestehen. Das ist schließlich der Teil des Vertrages, den der Verkäufer zu erfüllen hat.
Und wenn man dort mit jemanden telefoniert hat, der einen aber z.B. sagt, dass die Ware dem Spediteur übergeben wurde, wie lange könnte der einen damit hinhalten bevor man auf eine Ersatzlieferung bestehen kann (wenn darauf bestehen kann).
Solange, wie die Spedition normalerweise braucht. Hier sollte man sich vom Verkäzufer den Namen der Spedition geben lassen und dort anfragen. Oder eben andere entsprechende Nachweise.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.