
AW: Abmahnungsklage wegen geschützem Bild
Muss der Forenbetreiber von der Verletzung nicht zuerst aufmerksam gemacht werden, bevor er zur Kasse gebeten wird ?
Muss er nicht. Schließlich ist er verantwortlich.
Gibt es eine Art Musterantwort die der Forenbetreiber zurückschicken kann ?
Nein, da sollche Fälle immer Einzelfälle sind.
Ich würde dem Betreiber dringend einen Gang zum Anwalt empfehlen. Nur der kann definitiv etwas unternehmen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.