
AW: Bei Wem Liegt Das Recht An Kommerziellen Bildern!
Beim Urheber - das ist normalerweise der Fotograf.
Allerdings muss in diesem Zusammenhang das Recht am eigenen Bild berücksichtigt werden.
Das bedeutet: Zunächst kann der Fotograf entscheiden, was mit den Bildern passiert. Wenn das Model aber aus dem Recht am eigenen Bild heraus dagegen ist, kann der Fotograf nichts machen.
Genau deswegen lässt man sich als Fotograf auch die Genehmigung von der abgebildeten Person geben.
Wobei man auch sehen sollte, dass besonders Models, die dafür Geld kassieren, diese Genehmigung erteilt haben könnten. Das ergibt sich aus
KunstUrhG § 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.