
AW: Marke als Teil in Domainname
Es kommt auf das "xyz" an, in wie weit für das große Unternehmen hier überhaupt ein Anspruch bestehen könnte und natürlich auf das Zeichen selbst. Natürlich könnte man auf Verwechslungs- oder Verwässerungsgefahr spekulieren, wenn der verwendete Begriff identisch oder ähnlich ist. Auch käme es auf die Bekanntheit bzw. auf die Kennzeichnungskraft an, also die Markenstärke. Ein "CocaCola-event.de" wäre sicherlich nicht von bestand, wenn CocaCola hier auf Unterlassung klagen würde, zumal CocaCola auch Events durchaus veranstaltet, bzw. sponsort.
Bei einem "Schmidt-event.de" sähe es meiner Ansicht deutlich anders aus. Ist eine Firma "Meier-Müller" natürlich sehr bekannt und jeder vermutet hinter "meiermueller-event.de" diese Firma, könnte ein Anspruch bestehen, ist die Firma jedoch eher unbekannt und die kleine Firma trägt ebenfalls den Namen Meier-Müller und ist auch im Eventbereich tätig, könnte die Nutzung berechtigt sein.
Natürlich nur wenn das größere Unternehmen auch ein Markenrecht geltend machen kann, sei es aus Eintragung, Benutzung (jedoch beschränkt auf den Wirkungskreis), sowie notorischer Bekanntheit (ausländische Marken die auch hierzulande bekannt sind). Notfalls wäre aber auch aus §12 BGB ein Anspruch möglich. Bei einem weltweit agierenden Unternehmen kommen natürlich erstgenannte Ansprüche aus dem MarkenG in Frage, eine Eintragung ist eher anzunehmen.
An Urteilen kann man natürlich u.a. auf shell.de, krupp.de, maxem.de, vossius.de, duisburg-info.de zurückgreifen, gibt noch einige weitere, aber sind die, die mir jetzt aus dem Stehgreif zu Domains und Marken, bzw. Namensrechten, einfallen.
Also, wie schon erwähnt, es kann durchaus auf Einzelheiten des xyz und auf die betroffenen Parteien selbst ankommen.
Geändert von Burbach (18.05.2011 um 23:44 Uhr)
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung